TERMS & CONDITIONS
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SEED Studio mit Sitz in der Eduard-Pfeiffer-Straße 120, 70192 Stuttgart, Deutschland (nachfolgend „SEED“), und dem Kunden, sofern dieser Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist online unter www.seed.team/terms_conditions abrufbar.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn SEED ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn SEED in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 SEED behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zum vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, gelten die Änderungen entsprechend der Mitteilung als angenommen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist SEED berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollten.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch die Auftragsbestätigung von SEED zustande. Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist hierfür nicht erforderlich.
2.2 Auf Wunsch des Kunden erstellt SEED einen Kostenvoranschlag für die vorgesehenen Leistungen. Für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags wird keine Gewähr übernommen. Zeichnet sich ab, dass die Kosten für die Durchführung der vereinbarten Leistungen den ursprünglich veranschlagten Betrag wesentlich – in der Regel um mehr als 5 % – überschreiten werden, informiert SEED den Kunden unverzüglich. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen.
2.3 Im Falle einer Kündigung gemäß Ziffer 2.2 ist SEED berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie entstandene, nicht bereits in der Vergütung enthaltene Aufwendungen abzurechnen. Leistungen, die mit Zustimmung oder auf Anweisung des Kunden erbracht werden und nicht Bestandteil des ursprünglichen Kostenvoranschlags waren, werden als zusätzliche Leistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand vergütet.
3. Zusammenarbeit und Mitwirkung des Kunden
3.1 Die Vertragsparteien benennen jeweils Ansprechpartner:innen, die alle verbindlichen Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags koordinieren. Für den Fall einer Abwesenheit, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit, sind Vertretungen zu benennen. Änderungen der benannten Ansprechpartner:innen oder Vertretungen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer entsprechenden Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner:innen im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsbefugnis als zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen bevollmächtigt.
3.2 Die benannten Ansprechpartner:innen stehen regelmäßig miteinander in Kontakt und informieren sich bei Bedarf über den Fortschritt der Leistungserbringung sowie über auftretende Schwierigkeiten oder sonstige relevante Umstände bei der Durchführung des Vertrags.
3.3 SEED übermittelt dem Kunden per E-Mail eine Bestätigung, in der der Ablauf des Informationsaustauschs, die vereinbarten Kommunikationsintervalle sowie die jeweiligen Ansprechpartner:innen festgehalten werden. Diese Bestätigung gilt als verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien, sofern der Kunde ihr nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.4 Der Kunde sichert zu, über sämtliche erforderlichen Rechte an den SEED zur Verfügung gestellten Inhalten, Daten und sonstigen Materialien zu verfügen. Der Kunde stellt SEED von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Schutz-, Urheber-, Nutzungs- oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten oder Materialien entstehen.
3.5 Der Kunde unterstützt SEED aktiv bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Daten in einem angemessenen und unmittelbar verwendbaren Format.
3.6 Erkennt der Kunde, dass von ihm bereitgestellte Informationen, Anforderungen, Inhalte oder sonstige Angaben unrichtig, unvollständig, missverständlich oder praktisch nicht umsetzbar sind, hat er SEED hierüber unverzüglich zu informieren.
4. Leistungen
4.1 Die von SEED gegenüber dem Kunden zu erbringenden konkreten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.
4.2 Sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist SEED nicht verpflichtet, Zwischenergebnisse wie Entwürfe, Layouts, Arbeitsdateien oder Quelldateien herauszugeben, die im Rahmen der Erstellung der vertraglich vereinbarten Endergebnisse entstehen.
4.3 SEED übernimmt keine Gewähr dafür, dass im Rahmen des Vertrags entwickelte Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe oder sonstige Leistungen durch gewerbliche Schutzrechte oder Rechte des geistigen Eigentums – insbesondere Patente, Designs, Urheberrechte oder Markenrechte – geschützt oder eintragungsfähig sind.
4.4 Möchte der Kunde den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, hat er SEED hierüber in Textform zu informieren. Soweit die gewünschten Änderungen nicht zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Leistungserfolgs oder zur Beseitigung von Mängeln erforderlich sind, trägt der Kunde die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. SEED erstellt hierfür einen entsprechenden Kostenvoranschlag gemäß Ziffer 2.2.
4.5 Hält SEED eine Änderung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs für erforderlich, informiert SEED den Kunden hierüber in Textform und unterbreitet einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag einschließlich einer Kostenschätzung. Bis zur Zustimmung des Kunden zu diesem Umsetzungsvorschlag bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang unverändert.
4.6 SEED haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruhen, beispielsweise auf einer verspäteten Bereitstellung erforderlicher Materialien, oder durch höhere Gewalt verursacht werden, beispielsweise Streiks, behördlich angeordnete Betriebsschließungen oder weitreichende Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur. In diesen Fällen ist SEED berechtigt, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauf- und Organisationsfrist zu verschieben. SEED wird den Kunden über Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich informieren.
4.7 SEED ist berechtigt, zur Erfüllung des Kundenauftrags geeignete Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
5. Abnahme
5.1 Auf Aufforderung von SEED nimmt der Kunde Entwürfe und Zwischenergebnisse ab, sofern diese sinnvoll und eigenständig beurteilt werden können.
5.2 Änderungswünsche, die nach einer bereits erfolgten Abnahme geäußert werden, können als kostenpflichtige Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs gemäß Ziffer 4.4 behandelt und entsprechend zusätzlich vergütet werden.
5.3 Bei wesentlichen Mängeln ist der Kunde berechtigt, die Abnahme bis zur Beseitigung dieser Mängel zu verweigern. Bei unwesentlichen Mängeln kann der Kunde die Abnahme erklären, gegebenenfalls unter Vorbehalt der bestehenden Mängel, die SEED innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen hat.
Verweigert der Kunde die Abnahme trotz vertragsgemäßer und mangelfreier Leistungserbringung, gelten die Leistungen als abgenommen, wenn seit der Übergabe zwei Wochen vergangen sind oder der Kunde bereits mit der Nutzung der betreffenden Leistung begonnen hat.
6. Nutzungsrechte
6.1 SEED räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist dieses Nutzungsrecht zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch inhaltlich auf den vereinbarten Vertragszweck beschränkt. Die Nutzung der Leistungen ist ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Zwecke und im dort vereinbarten Umfang zulässig.
6.2 Beabsichtigt der Kunde, die von SEED erbrachten Leistungen ganz oder teilweise für andere Zwecke oder in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart zu nutzen, bedarf dies einer zusätzlichen Vereinbarung über die Erweiterung der Nutzungsrechte. Für die Erweiterung kann eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
6.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde oder sich aus dem vereinbarten Vertragszweck ergibt.
6.4 Ohne gesonderte Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, Softwareanwendungen bzw. deren Bestandteile (z. B. HTML-Templates oder CSS) zu verändern oder zu bearbeiten, soweit solche Änderungen nicht zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks erforderlich sind. Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 69a ff. UrhG bleiben hiervon unberührt. Redaktionelle Bearbeitungen, insbesondere Änderungen von Inhalten sowie Anpassungen der Struktur einer Website, sind zulässig.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, SEED auf dem fertiggestellten Werk sowie dessen Vervielfältigungen als Urheber bzw. Leistungserbringer zu nennen und einen Link zur Website von SEED aufzunehmen. Bei Websites erfolgt die Nennung mindestens im Impressum mit einem Verweis auf die SEED-Website.
7. Vergütung
7.1 Bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist SEED berechtigt, für einzelne, abgrenzbare Teile der vertraglich vereinbarten Leistungen Teilrechnungen zu stellen.
7.2 SEED ist berechtigt, unmittelbar nach Auftragserteilung eine Vorauszahlung auf die vereinbarte Vergütung vom Kunden zu verlangen.
7.3 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, rechnet SEED die erbrachten Leistungen zu den zwischen den Parteien vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen ab. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung monatlich.
7.4 SEED kann Leistungen in Personentagen abrechnen. Ein Personentag entspricht 8 (acht) Arbeitsstunden.
7.5 Sämtliche im Vertrag vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.6 Bei einer Vergütung nach Zeitaufwand trägt der Kunde die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehenden und erforderlichen Auslagen, Spesen und Reisekosten von SEED. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Für Fahrten mit dem Pkw wird eine Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro Kilometer berechnet.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Vergütung ist spätestens mit Abschluss der vereinbarten Leistungen zur Zahlung fällig. Verzögert sich der Abschluss aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat – beispielsweise aufgrund verspäteter Abnahmen, terminlicher Verzögerungen oder des Wunsches nach einem späteren Go-live –, ist SEED berechtigt, die Vergütung so abzurechnen, wie sie ohne diese Verzögerung zum ursprünglich möglichen Fertigstellungszeitpunkt angefallen wäre. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung aufgrund der vom Kunden verursachten Verzögerung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte.
8.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug vollständig zu begleichen. Für die Voraussetzungen und Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Gewährleistung
9.1 Weist eine von SEED erbrachte Leistung einen Mangel auf, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. SEED ist nach eigener Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine neue, mangelfreie Leistung zu erbringen. Wird eine Ersatzleistung bereitgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Leistung, soweit möglich und erforderlich, zurückzugeben.
9.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
9.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 6 (sechs) Monate ab Abnahme.
10. Haftung
10.1 Die Haftung von SEED richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SEED jedoch unbeschränkt nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen von SEED im Sinne des § 278 BGB.
10.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Kommunikationsmedium darstellen und keinen vollständigen Schutz vor dem Zugriff Dritter gewährleisten. SEED übernimmt daher keine Gewähr für die Vertraulichkeit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation per verschlüsselter E-Mail erfolgen.
10.3 Für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder vergleichbare Rechtsverletzungen haftet SEED nur, soweit diese auf der von SEED verantworteten Gesamtgestaltung der Website oder auf von SEED eingebrachten Konzepten beruhen. Für Rechtsverletzungen, die im Geschäftsmodell, den Geschäftspraktiken oder den vom Kunden vorgegebenen Inhalten und Anforderungen begründet sind, übernimmt SEED keine Haftung.
11. Inhalte und Rechte Dritter
11.1 SEED übernimmt keine Verantwortung für vom Kunden bereitgestellte Materialien und Inhalte. SEED ist nicht verpflichtet, diese Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen oder ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
11.2 Wird SEED aufgrund von Materialien oder Inhalten, die vom Kunden bereitgestellt wurden, von Dritten in Anspruch genommen oder mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert, stellt der Kunde SEED von diesen Ansprüchen frei. Dies gilt insbesondere für Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, einschließlich Marken- und Designrechten, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten Dritter.
Die Freistellungsverpflichtung umfasst neben etwaigen Schadensersatzansprüchen auch die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere anfallende Rechtsanwaltskosten.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von SEED (Vorbehaltsware).
12.2 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, SEED unverzüglich darüber zu informieren.
13. Referenznennung und Eigenwerbung
13.1 Pressemitteilungen, öffentliche Erklärungen oder vergleichbare Maßnahmen, in denen eine Vertragspartei auf die jeweils andere Bezug nimmt, bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform, insbesondere per E-Mail.
SEED ist jedoch berechtigt, den Kunden als Referenzkunden auf der SEED-Website oder in anderen eigenen Werbe- und Kommunikationsmaterialien zu nennen sowie die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zu präsentieren und auf diese zu verweisen, sofern der Kunde kein berechtigtes entgegenstehendes Interesse nachweist.
14. Datenschutz
14.1 SEED ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag anfallenden Daten elektronisch zu speichern und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen, werden die personenbezogenen Daten des Kunden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
14.2 Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte ist auch ohne gesonderte Einwilligung des Kunden zulässig, soweit und solange dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, beispielsweise im Rahmen von Domainregistrierungen oder vergleichbaren Leistungen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort der Sitz von SEED.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis sowie aus dessen Zustandekommen oder Wirksamkeit entstehen, ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus Urkunden, Wechseln und Schecks, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen. SEED bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
15.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
15.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertrag und seiner Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
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